Förderprogramme

Wichtige Hinweise:

  • Förderanträge, die das Jahr 2024 betreffen, werden nicht mehr angenommen. Annahmeschluss war der 30.06.2025.
  • Förderanträge, die das Jahr 2025 betreffen, werden erst ab Januar 2026 und längstens bis 30.06.2026 angenommen.

Bitte beachten Sie: Diese Förderprogramme sind eine freiwillige Leistung der Gemeinde Eppelborn, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Über die Auszahlung der Mittel wird jeweils nach Haushaltslage entschieden.

Anträge auf Förderung können immer nur rückwirkend für das abgelaufene Jahr, d.h. für das Jahr 2025 frühestens im Januar 2026 und bis spätestens 30. Juni 2026 gestellt werden.

Fragen rund um diese Förderprogramme beantworten die Mitarbeiterinnen des Fachgebiets Kinderbetreuung und Schulen der Gemeinde Eppelborn unter Tel. 06881-969-124.

Hier finden Sie die aktuellen Richtlinien aller drei Förderprogramme:

Die neuen Antragsformulare für das Jahr 2025 werden an dieser Stelle im Januar 2026 veröffentlicht.