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Der wichtigste Hinweis vorab:

Aufstellung, Umbestellung und Leerung der gelben Tonnen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich oder die Verantwortlichkeit der Kommunen und damit auch nicht des AFZE, sondern es handelt sich hierbei um ein privates Sammelsystem für Verkaufsverpackungen. Es besteht auch kein Vertragsverhältnis zwischen den Kommunen/AFZE und dem Abfuhrunternehmen. Im Bereich der Gemeinde Eppelborn ist hierfür die Firma RMG aus Neunkirchen zuständig:

Infotelefon der RMG GmbH für Nachfragen und Beschwerden - auch in Bezug auf die Aufstellung der gelben Tonnen:

0 8 0 0  -  4 0 0  -  6 0 0 -  5

oder per E-Mail: gelbe-tonne.neunkirchen@rmg-gmbh.de

oder im Reklamationsfall per Online-Formular: Gelbe Säcke Landkreis Neunkirchen - Button Reklamation melden

 

Die "gelbe Tonne" kommt nach Eppelborn!

In der Gemeinde Eppelborn wird ab dem 01.01.2024 die Gelbe Tonne eingeführt. Die RMG Rohstoffmanagement GmbH wird im Auftrag der dualen Systeme für die Einführung der Gelben Tonne in der Gemeinde Eppelborn verantwortlich sein.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die RMG Rohstoffmanagement GmbH auch ab dem Jahr 2024 für die Abfuhr der Gelben Tonnen bzw. Gelben Säcke im Landkreis Neunkirchen zuständig ist. Damit bleibt es für die meisten Bürgerinnen und Bürger bei dem gewohnten Service.


Was ändert sich?

Nachdem die Gelbe Tonne im Jahr 2021 bereits in weiten Teilen des Landkreises Neunkirchen den Gelben Sack abgelöst hat, wird die Gelbe Tonne für das kommende Jahr auch in der Gemeinde Eppelborn eingeführt. Ab dem 01.01.2024 erfolgt die Einsammlung von gebrauchten Leichtverpackungen aus privaten Haushalten in der Gemeinde Eppelborn nicht mehr über den Gelben Sack, sondern ausschließlich über die Gelbe Tonne.

Wann bekomme ich meine Gelbe Tonne?

Die Behälter werden ab dem 16. Oktober 2023 ausgeliefert und an dem jeweiligen Grundstück bereitgestellt. Alle Behälter sind mit einem Barcode und der entsprechenden Adresse versehen. So kann jedes Grundstück seinen Behälter zweifelsfrei zuordnen. Die Behälter werden nicht persönlich übergeben. Bitte verbringen Sie den Behälter schnellstmöglich auf Ihr Grundstück, damit dieser keine Behinderungen auf Gehwegen oder Straßen verursacht.

Ab wann kann ich die Gelbe Tonne nutzen?

Sie können Ihre Gelbe Tonne sofort nach Erhalt nutzen. Jeder Haushalt, der eine „Gelbe Tonne“ erhalten hat, kann diese auch direkt nutzen und zum nächsten regulären Termin zur Entsorgung von Leichtstoffverpackungen bereitstellen. Haushalte, die noch keine „Gelbe Tonne“ erhalten haben, können bis zum Erhalt der „Gelben Tonne“ weiter wie gewohnt die Gelben Säcke verwenden.
Die Auslieferung wird voraussichtlich bis Ende Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Welche Tonnengröße werde ich erhalten?

Bei der Zuteilung der Behältergrößen wurde sich am Gesamtvolumen der bei Ihnen vorhandenen Restabfallbehälter orientiert.

Ich habe noch Gelbe Säcke übrig. Was mache ich mit diesen?

Bis zum Erhalt Ihrer Gelben Tonne können die vorhandenen Gelben Säcke weiterhin genutzt werden. Auch nach dem Erhalt eines Behälters können Ihre Restbestände aufbrauchen. Stellen Sie die befüllten Säcke hierzu wie gewohnt –d.h. nicht in der Gelben Tonne – bereit.

Was gehört in die Gelbe Tonne?

In die Gelbe Tonne gehört alles, was mal (Verkaufs-) Verpackung war – mit Ausnahme von Verpackungen aus Glas oder Papier bzw. Pappe. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Internetauftritt der Initiative der dualen Systeme „Mülltrennung wirkt“ unter https://www.muelltrennung-wirkt.de/de/trenntabellen-listen/ oder auf dieser Internetseite.
Im Interesse der Umwelt und damit Sie Ihren Behälter optimal nutzen können, sollten die restentleerten Verkaufsverpackungen grundsätzlich lose, das heißt ohne zusätzlichen Beutel, in die Gelbe Tonne gegeben werden. Im Unterschied zu Restabfällen können Sie den Verpackungsmüll in Ihrer Gelben Tonne gerne komprimieren. Durch Zerdrücken von Tetrapaks und Kunststoffgefäßen werden Sie mit dem Volumen Ihres Behälters bestens zurechtkommen.

Sie haben Fragen zur Gelben Tonne?

Bei Fragen zur Aufstellung der Gelben Tonnen, Reklamationen oder unterbliebenen Leerungen richten Sie Ihr Anliegen bitte an:

RMG Rohstoffmanagement GmbH
Telefon: 0800 400 600 5
E-Mail: gelbe-tonne.neunkirchen@rmg-gmbh.de
Webseite: www.rmg-gmbh.de/gelber-sack/landkreis-neunkirchen

Wann werden die "gelben Tonnen" geleert?

In 2024 werden die Abfuhrtermine für Dirmingen und Eppelborn neu festgelegt, bitte beachten Sie daher auch die Änderungen, die in den ⇒ Abfuhrkalendern 2024 abgedruckt sind. Die Tonnen müssen am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr bereit gestellt sein.

Bitte beachten Sie, dass mit Inkrafttreten der neuen Polizeiverordnung der Gemeinde Eppelborn seit 01.07.2013 die Mülltonnen und Sperrmüll frühstens ab 19.00 Uhr am Vorabend der Abholung bereit gestellt werden dürfen.


Was gehört in die "gelbe Tonne"?

Noch immer ist die Meinung weit verbreitet, in den "gelben Sack" oder die "gelbe Tonne" könne alles entsorgt werden, was aus Plastik ist. So werden häufig Plastikschüsseln, Styropordeckenplatten, Polsterschaumstoffe oder altes Spielzeug und sogar Regenschirme in den "gelben Sack" oder die "gelbe Tonne" gesteckt und die Enttäuschung ist groß, wenn dieser dann mit einem Aufkleber "falsch befüllt" versehen und nicht mitgenommen bzw. geleert wird.

Also:
Der "gelbe Sack" und die "gelbe Tonne" sind Teil eines Sammelsystems ausschließlich für  leichte Verkaufsverpackungen und nicht für Kunststoffe aller Art!

Denn nur dafür haben wir beim Einkauf bereits eine Abgabe auf die Verpackungen bezahlt. Dieses "Duale System" ist vor Jahren von der Industrie als Alternative zu einer drohenden Verpackungssteuer eingeführt worden. Über den "gelben Sack" bzw. die "gelbe Tonne" dürfen allerdings nur Privathaushalte und nicht Unternehmen ihre Verpackungsabfälle entsorgen.

Handel und Industrie müssen ihre Verpackungsmaterialien über ein Gewerbeunternehmen entsorgen lassen.

Davon ausgenommen sind haushaltsübliche Verpackungen, die z.B. in den Pausenräumen oder an den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter anfallen.

Das gehört in die gelbe Tonne:

  • Verkaufsverpackungen aus Aluminium (Aluschalen, Alufolien, Kaffee-Vakuum-Verpackungen)
  • Verkaufsverpackungen aus Weißblech (Konserven, Getränkedosen)
  • Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen (Folien, Beutel, Tragetaschen, Joghurt- und sonstige Becher, Einwegflaschen aus Kunststoff, Einweg-Geschirr; Blumentöpfe als Verkaufsverpackung)
  • Verkaufsverpackungen aus Verbundstoffen/Tetrapack (Getränkekartons, Saft- und Milchkartons, Suppentüten, Schachteln aus mindestens zwei Materialien)
  • Verkaufsverpackungen und Recyclingteile aus Styropor

Das gehört nicht in die gelbe Tonne:

  • Schüsseln, Töpfe, u.ä.
  • Altmetalle
  • Abdeckfolien und -planen, Schrumpffolien, Spielzeug, Haushaltskunststoffschüsseln, Einweg-Besteck, Elektrogeräte, Regenschirme, etc.
  • Papier wie Pizzaschachteln (unbeschichtet) oder Tiefkühlkostverpackungen (unbeschichtet). Diese gehören in den Papiercontainer bzw. in die "blaue Tonne".
  • Deckenplatten, Dämm- und Baumaterial, Transportverpackungen aus Styropor, u.a.

FAUSTREGEL: in die gelbe Tonne gehören alle Verkaufsverpackungen außer Glas und unbeschichtetes Papier - die gehören in den Glasdepotcontainer bzw. in die "blaue Tonne".

Bitte beachten Sie: Aufgrund des leichten Inhalts können gelbe Tonnen ebenso wie vordem die gelben Säcke leicht vom Wind umgeweht werden. Dadurch kann es zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr und zu Verschmutzungen kommen, wobei die jeweiligen Nutzer der gelben Tonnen in der Verantwortung stehen. Um dies zu vermeiden stellen Sie bitte die gelbe Tonne nicht vor dem Vorabend des Leerungstags bereit und bei stärkerem Wind nur an einer windgeschützten Stelle.

Sie haben Fragen zum Verpackungsrecycling? Auf der gemeinsamen Seite der dualen Systeme Deutschland www.recycling-fuer-deutschland.de finden Sie ausführliche Informationen und Antworten.