Wertstoffhof Lebach
Nach Abschluss der Bauarbeiten im Juli 2021 ist der Wertstoffhof Lebach wesentlich weitläufiger und kundenfreundlicher geworden: die einzelnen Container können nun von oben angefahren und das Betriebsgelände ohne Begegnungsverkehr als Einbahnstraße umfahren werden.
Für Informationen zu allen übrigen saarländischen Wertstoffhöfen schauen sie bitte auf die Internetseite des Betreibers ⇒ Entsorgungsbetriebs Saar EVS
Der Wertstoffhof Lebach liegt im Gewerbepark in der Hans-Schardt-Straße und ist über die B 269 und B 268 gut zu erreichen (am Kreisel unterhalb des Krankenhauses in Richtung Primsweiler (L 336) abbiegen, nach ca. 300 m am nächsten Kreisel links abbiegen und der Straßenführung folgen).
Informationen zu allen weiteren Wertstoff- und Entsorgungshöfen im Saarland, auch Illingen, finden Sie auf der ⇒ Internetseite des Entsorgungsverbands Saar EVS.
Früher stand die Nutzung des Lebacher Wertstoffhofes nur Einwohnern, Behörden und Vereinen der Gemeinde Eppelborn und der Stadt Lebach offen, sowie allen Grundbesitzern und Gewerbetreibenden, die zwar nicht in Eppelborn oder Lebach wohnen, aber welche für ihren Grundbesitz in Eppelborn oder Lebach Abfallbeseitigungsgebühren entrichten.
Seit 01.01.2011 gilt diese Regelung aufgrund einer Vereinbarung des Lebacher Abfallzweckverbands LAZ als Betreiber der Anlage mit dem Entsorgungsverband Saar EVS nicht mehr. Nun steht die Anlage allen Saarländerinnen und Saarländern offen. Damit entfällt auch die bisherige Ausweispflicht.
Betreiber des Wertstoffhofs ist der Lebacher Abfallzweckverband LAZ, nicht der AFZE. Bei Fragen oder Beschwerden, die die Organisation und Preisgestaltung des Wertstoffhofs Lebach betreffen, wenden Sie sich daher bitte direkt an den Lebacher Abfallzweckverband LAZ unter Tel. 06881 - 961 67 22.
Hinweis des LAZ vom 14.10.2016:
Aus gegebenem Anlass wird auf § 6 Abs. 2 der Benutzungs- und Entgeltordnung für den Wertstoff- und Entsorgungshof des Lebacher Abfallzweckverbandes hingewiesen:
"Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Zum Abladen und zum Lagern auf den dafür vorgesehenen Flächen oder in den dafür aufgestellten Behältern sind die Anliefernden selbst verpflichtet"
Das heißt:
Die Kunden sind verpflichtet ihren mitgebrachten Sperrmüll und Abfall selbst in die entsprechenden Container zu werfen.
Die LAZ Geschäftsführung
NEU ab 2024:
Di u. Mi: 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Do: 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Sa: 8.00 Uhr bis 13.45 Uhr
Ausnahmen:
An Feiertagen sowie Fastnachtdienstag, Karsamstag, am Tag des Mariä-Geburts-Markts (10.09.2024) sowie an Heiligabend und Silvester bleibt die Anlage geschlossen.
Von der Annahme ausgeschlossen sind:
- Hausmüll
- Klärschlämme
- Stallmist
- Speisereste
- schadstoffbelastete Abfälle
- große Gasflaschen
- Glaswolle
- Autoreifen
- Bitumen bzw. bitumenhaltiges Material
- Altöl und sonstiger Sondermüll
- Bauschutt und Grünschnitt, die nicht aus der Stadt Lebach stammen
Entsorgungsmöglichkeiten für diese und andere Abfälle finden Sie unter ⇒ Abfall ABC.
Kostenfreie Fraktionen:
Wertstoffe:
- Papier und Kartonagen (nur in haushaltsüblichen Mengen!)
- Altbatterien (auch Kfz-Batterien!)
- Altmetall
- CDs/DVDs (ohne Hülle!)
- Kabelabfälle
- Naturkorken
- Elektro(nik)altgeräte (auch Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen); bitte unbeschädigt und vollständig anliefern
Sperrmüll:
- bis zu 1 m³ (pro Tag)
Kostenpflichtige Fraktionen (bis max. 3 m³/Tag) (gültig ab 1.1.2024):
Sperrmüll:
- über 1 m³ pro Tag und pro angefangenem m³: 10,00 €
- Gewerbliche Entsorger, Entrümpler, Kleinfirmen, usw. pro angefangenem m³: 20,00 €
Holzabfälle aus dem Baubereich *:
- Kleinstmenge (bis 5 Eimer): 2,50 €
- Pkw-Kofferraum: 7,00 €
- Kombi-Kofferraum: 13,00 €
- Pkw-Anhänger (klein bis 600 kg) ohne Aufbau: 25,00 €
- Pkw-Anhänger (über 600 kg) ohne Aufbau: 50,00 €
- A4-Holz (schadstoffhaltig, aus dem Außenbereich): 65,00 € je cbm
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle **:
- Kleinstmenge (bis 50 Liter): 2,50 €
- Pkw-Kofferraum: 13,00 €
- Kombi-Kofferraum: 20,00 €
- Pkw-Anhänger (klein bis 600 kg) ohne Aufbau: 40,00 €
- Pkw-Anhänger (über 600 kg) ohne Aufbau: 75,00 €
- Transporter oder Anhänger ab 1.200 kg pro m³: 50,00 €
Rigipsplatten, Gips-Kartonplatten, Ytong-Steine usw.:
- Kleinstmenge (bis 50 Liter): 5,00 €
- je m³ 40,00 €
Hohlkörper:
- Feuerlöscher oder Haushaltsgasflaschen bis 11 kg (jeweils max. drei Stück pro Tag), pro Stück: 5,00 €
Wasserlösliche Farben:
- pro Gefäß bis 10 Liter: 3,00 €
Mineralasche:
- aus Kohle- und Koksbrand; 10 Liter: 0,50 €
* Z.B. Paletten, Holzzaun, alle Bauhölzer (z.B. Spanplatten, Vierkanthölzer, Schalbretter, Kisten, Holzpflöcke, Holzpalisaden, Holzmaste)
** Z.B. Tapetenreste, Fußleisten, verschmutzte Baufolie, Glasbausteine, Kunststoffrohre, PVC-Teile und Paneele, Wassertonnen, Kunststofftanks, Metalltanks (nur in Teilen), Glasscheiben, Zargen, Türen, Styropor und Fußböden.
Grünschnitt und Bauschutt (Waschbecken, WCs, Fliesen, Steine, etc.): Der Wertstoffhof nimmt hier nur Anlieferungen aus der Stadt Lebach an! Grünschnitt kann bei der ⇒ Grüngutsammelanlage Humes angeliefert werden, Bauschutt bei gewerblichen Deponiebetreibern bzw. Recyclinganlagen.
Materialen aus bzw. mit Glaswolle oder Bitumen werden nicht angenommen. Diese können von Privathaushalten auf der ⇒ EVS-Deponie Illingen angeliefert werden.
Ebenfalls nicht angenommen werden Flüssigkeiten aller Art und Autoreifen.
Für Nutzungsberechtigte aus der Gemeinde Eppelborn und der Stadt Lebach ohne Möglichkeit, das Material zum Wertstoffhof zu bringen, besteht auch das Angebot einer Kleinmengenabfuhr. Die Kosten richten sich dabei nach den Gebühren und Preisen des Wertstoffhofs.
Zusätzlich muss die Anfahrt in Höhe von 50,00 Euro bezahlt werden. Bei größeren Mengen lohnt es sich daher, Preisangebote bei Containerdiensten einzuholen.
Die Kleinmengenabfuhr kann telefonisch vereinbart werden unter 06881 - 969 - 257/258
Wichtiger Hinweis des Lebacher Abfallzweckverbands:
Aus gegebenem Anlass wird auf § 6 Abs. 2 der Benutzungs- und Entgeltordnung für den Wertstoff- und Entsorgungshof des Lebacher Abfallzweckverbandes hingewiesen:
"Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Zum Abladen und zum Lagern auf den dafür vorgesehenen Flächen oder in den dafür aufgestellten Behältern sind die Anliefernden selbst verpflichtet."
Das heißt: Die Kunden sind verpflichtet, ihren mitgebrachten Sperrmüll und Abfall selbst in die entsprechenden Container zu werfen.
Die LAZ Geschäftsführung